Allgemeine Mietbedingungen

I. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis und die Zusatzkosten richten sich nach der am Tag der Buchung gültigen Mietpreisliste. Bei Vertragsabschluss bzw. binnen 7 Tagen nach Vertragsabschluss sind 30% der Gesamtmietkosten fällig. Der Abhol- und Rückgabetag wird als 1 Tag berechnet. Mehrkilometer werden mit 0.31 €/km berechnet.
Spätestens bei Abholung des Mietfahrzeuges ist der komplette Betrag für die gesamte Mietdauer zu entrichten. (Bar, EC-Karte, Kreditkarte oder vorab Überweisung)

II. Abschluss des Mietvertrages
Der Vertrag kommt mit Abschluss des Mietvertrages und Leistung einer Anzahlung (30%) durch den Mieter zustande. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Sollte das Mietfahrzeug kurzfristig, z.B. durch einen Unfall, einen Totalausfall erleiden, ist der Vermieter von der Leistung befreit. In diesem Falle erhält der Mieter den bereits geleisteten Mietpreis zurück.

III. Rücktritt
lm Falle eines Rücktritts vom Mietvertrag ist eine Abstandssumme in Höhe von 30% der Gesamtmietsumme fällig. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist die ganze Mietsumme fällig.

IV. Kaution und Versicherungsbedingungen
Alle Fahrzeuge sind Vollkasko versichert. Bei Wohnwagen und Reisemobilen beträgt die Selbstbeteiligung je Vollkaskoschaden 500,00 €, je Teilkasko- oder Elementarschaden 500,00 €.
Bei Abholung des Fahrzeugs ist vom Mieter eine Kaution in Höhe von 500,00 € in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Der Betrag wird dem Mieter nach einwandfreier Rückgabe des Fahrzeugs wieder zurückgegeben.

V. Übernahme und Rückgabe
An Sonntagen und Feiertagen ist keine Abholung und Rückgabe möglich. Die Fahrzeugübergabe erfolgt ab 14:00 Uhr. Samstags Abholung nur nach Rücksprache. Am Rückgabetag muss das Fahrzeug bis spätestens 9:00 Uhr wieder zurückgebracht werden. Der Vermieter weist den Mieter ein. Zur Einweisung und Endreinigung fällt eine einmalige Servicepauschale von 99,00€ an. Bei der Übergabe am Abholtag wird der Zustand und der Umfang des Fahrzeugs und des Zubehörs dokumentiert. Das Fahrzeug wird dem Mieter in gutem und sauberem Zustand übergeben und muss ebenso wieder zurückgegeben werden. Beanstandungen muss der Mieter während der Übergabe geltend machen. Der Mieter muss das Fahrzeug im Innenraum gereinigt und mit leerem Toiletten- und Abwassertank inklusiver aller Ihm ausgehändigten KFZ-Papiere und Zubehörteile am Abholort zurückgeben. Fehlende Teile oder Beschädigungen des Inventars sind sofort zu zahlen. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten vor der Vermietstation abzustellen!

VI. Termineinhaltung
Festgelegte Abhol- und Rückgabetermine sind unbedingt einzuhalten. Bei Verzögerungen des Mieters ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, besteht für den Vermieter ein Anspruch auf Schadenersatz und Nutzungsentgelt für die Überschreitung der Mietzeit. Sollte der Mieter das Fahrzeug vor Ablauf der Mietzeit zurückbringen, kann die nicht in Anspruch genommene Zeit nicht zurückerstattet werden.

VII. Hygiene
Aus hygienischen Gründen ist das Rauchen sowie die Mitnahme von Haustieren im Fahrzeug strengstens untersagt. Bei Nichtbeachtung werden die anfallenden Kosten für die Reinigung von der Kaution abgezogen.

VIII. Treibstoffkosten
Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss auch mit vollem Tank wieder zurückgegeben werden. Erforderliche Nachtankung durch den Vermieter ist sofort zu zahlen.

IX. Einstufung des Mietfahrzeuges
Reisemobile gelten als „Sonst. Fahrzeuge Wohnmobil über 2,8t“. Bis einschließlich 3,5t unterliegen sie den Verkehrsvorschriften für PKW, ab 3,5t unterliegen sie in Deutschland dem LKW-Überholverbot und dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 100 km/h fahren.
Wohnwagen unterliegen ebenfalls dem LKW-Überholverbot und dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 80 km/h fahren. Der Mieter hat sich über die jeweils im Reiseland geltenden Vorschriften selbst zu informieren.
Protokolle aus Verkehrsverstößen hat der Mieter zu verantworten.

X. Auslandsfahrten
Erlaubt sind Fahrten in die europäischen Länder, ausgenommen Türkei und osteuropäische Länder. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sowie Expeditionsfahrten und Fahrten außerhalb befestigter Straßen sind verboten.

XI. Allgemeine Pflichten bei der Benutzung
a) Der Fahrzeugführer muss mindestens 21 Jahre alt und bereits 3 Jahre im Besitz des erforderlichen Führerscheins sein. Bei Wohnwagen ist dies der Führerschein der Klasse 3 oder BE, bei Reisemobilen bis 3,5t Klasse 3 oder B, bei Reisemobilen über 3.5i Klasse 3 oder C1. Eine Weitergabe oder Weitermietung ist untersagt. Bei Verstößen steht dem Vermieter ein sofortiges Rücktrittrecht zu, der Mieter haftet darüber hinaus für jegliche daraus entstehenden Schäden.
b) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, insbesondere darf es nicht benutzt werden:
– Zur entgeltlichen Personen- oder Güterbeförderung
– Zum Abschleppen von anderen Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gegenständen
– In Rennen, zu Wett- oder Testfahrten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen
– Zu Fahrten, bei denen der Mieter oder Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten. welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, steht
– In Verletzung der Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften, die am Ort und zur Zelt der Benutzung gelten
– Durch dritte Personen, es sei denn, dass solche Personen im Voraus benannt und durch Eintragung im Mietvertrag anerkannt worden sind

XII. Schäden
Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern. Der Mieter ist gehalten, die für den jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen peinlichst genau einzuhalten. Auf der Straße abgestellte Anhänger sind nachts vorschriftsmäßig zu sichern. Werden Schäden festgestellt, so ist hiervon der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Ist eine Reparatur unumgänglich, so ist das Fahrzeug sofort an den Vermieter zurückzugeben, sofern dies ohne den Eintritt weiterer Schäden möglich ist. Andernfalls wird der Mieter das Fahrzeug in die nächst erreichbare Werkstatt bringen. Nachdem zuvor der Vermieter fernmündlich vom Schaden unterrichtet worden ist und die Genehmigung zur Reparatur erteilt hat.

XIII. Unfälle
Der Vermieter ist bei einem Unfall sofort telefonisch zu informieren. Bei jedem Verkehrsunfall ist die Polizei zu unterrichten, bei nicht unerheblichen Schäden am Mietfahrzeug und bei Personenschäden ist die Polizei hinzuzuziehen. Auf Ersuch ist ein Unfallbericht auszufüllen. Soweit wie möglich sind Namen und Anschrift von Zeugen oder sonstigen Beteiligten, insbesondere auch beteiligte Fahrzeuge mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich bei Ermittlung oder bei gerichtlichen Verfahren mit dem Haftpflichtversicherer zusammenzuarbeiten.
Der Vermieter haftet nicht und leistet keinen Ersatzanspruch bei nicht sorgfältiger Behandlung des Fahrzeuges vom Mieter während der Fahrt, bei Fahrzeugausfall verursacht durch den Vormieter, bei Unfall des Mietfahrzeuges vom Vormieter, bei nicht pünktlicher Beendigung der Mietzeit durch den Vormieter, bei Motorschaden des Mietfahrzeuges. Der Vermieter bemüht sich bei den o.g. Vorgängen dem Mieter Ersatz zu geben, in jedem Fall ansonsten aber die Rückerstattung in Höhe der Tagesmiete zu gewähren. Bei Reiseabbruch (durch Krankheit oder Ähnliches) erfolgt keine Mietrückerstattung.
Technische Ausfälle von installierten Komponenten wie SAT-Anlagen, TV Geräte, Markisen oder ähnliches führen zu keiner Minderung des Mietpreises.

XIV. Beschädigung oder Verlust
Bei Beschädigung oder Verlust von Einrichtungsteilen und Fahrzeugpapieren ist der Mieter zu Schadenersatzleistung verpflichtet.

2022-02-14T07:33:03+01:00